1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäscherei und zur Kundenidentifizierung (Anti-Money Laundering / Know Your Customer, AML/KYC) legt Grundsätze und Verfahren fest, welche die Plattform zur Verhinderung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderer Formen von Finanzkriminalität anwendet. Dabei werden die erhöhten Risiken im Glücksspielsektor berücksichtigt und die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung (GwG, GwV) sowie der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der zuständigen Behörden, sichergestellt.
Diese Richtlinie richtet sich an alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Geschäftspartner von Cresus Casino und definiert die Pflichten gegenüber Kundinnen und Kunden im Rahmen der Identifizierung, Überprüfung und laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen.
2. Risikobasierter Ansatz
Cresus Casino wendet einen risikobasierten Ansatz (Risk-Based Approach) an. Jede Kundin und jeder Kunde, jedes Produkt sowie jede relevante Herkunftsjurisdiktion werden einer Risikoanalyse unterzogen. Auf Basis dieser Analyse wird das erforderliche Sorgfaltsniveau festgelegt:
- Standard Due Diligence (CDD): Anwendung bei Kundinnen und Kunden mit normalem Risikoprofil.
- Enhanced Due Diligence (EDD): Anwendung bei erhöhtem Risiko, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PEP), bei Kundinnen und Kunden aus Hochrisikostaaten, bei hohen Bargeldeinsätzen oder bei ungewöhnlichen Transaktionsmustern.
Die Risikoeinstufung wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
3. Identifizierungs- und Verifizierungspflichten (KYC)
3.1 Erhebung von Kundendaten
Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung werden mindestens folgende Angaben erhoben:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Staatsangehörigkeit
- Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments
Bei juristischen Personen oder anderen Organisationen werden zusätzlich Angaben zu Rechtsform, Sitz, wirtschaftlich berechtigten Personen und vertretungsberechtigten Personen erhoben.
3.2 Verifizierung der Identität
Die Identität wird anhand zuverlässiger, unabhängiger Quellen überprüft. Dafür kommen insbesondere folgende Mittel zum Einsatz:
- Amtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsbewilligung)
- Biometrische Verfahren (Liveness Checks) bei digitalen Identifizierungsprozessen
- Abgleich mit externen Datenbanken und Registern
Die Verifizierung erfolgt vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder spätestens bei Erreichen definierter Schwellenwerte.
3.3 Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
Bei Kundinnen und Kunden, die nicht für sich selbst handeln, sowie bei juristischen Personen werden die wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen festgestellt und deren Identität nach denselben Grundsätzen verifiziert.
3.4 Abklärung der Vermögensherkunft (Source of Funds / Source of Wealth)
Bei erhöhtem Risiko oder hohen Transaktionsvolumina werden Nachweise zur Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte angefordert. Akzeptierte Nachweise umfassen unter anderem:
- Lohnabrechnungen, Steuerbescheinigungen
- Kontoauszüge, Vermögensübersichten
- Erbschafts- oder Schenkungsurkunden
- Verkaufsverträge, Unternehmensbilanzen
4. Laufende Überwachung und Transaction Monitoring
Alle Transaktionen und Geschäftsbeziehungen werden fortlaufend überwacht. Ziel ist die Erkennung ungewöhnlicher oder verdächtiger Muster, insbesondere:
- Häufige Ein- und Auszahlungen ohne erkennbares Spielverhalten
- Aufsplitten von Beträgen (Smurfing)
- Nutzung mehrerer Konten oder Dritter
- Transaktionen, die nicht zum bekannten Kundenprofil passen
- Chip-Dumping oder andere Formen der Wertübertragung ohne wirtschaftlichen Sinn
Für die Überwachung werden automatisierte Systeme eingesetzt, die Transaktionen in Echtzeit analysieren und Auffälligkeiten zur manuellen Prüfung markieren.
5. PEP- und Sanktionslistenprüfung
Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung und während deren gesamter Dauer wird geprüft, ob Kundinnen oder Kunden:
- als politisch exponierte Personen (PEP) gelten,
- auf internationalen oder nationalen Sanktionslisten geführt werden,
- in Verbindung mit terroristischen Organisationen oder kriminellen Netzwerken stehen.
Bei positivem Treffer wird die Geschäftsbeziehung abgelehnt oder einer Enhanced Due Diligence unterzogen. Bestehende Geschäftsbeziehungen werden bei nachträglichem Treffer überprüft und gegebenenfalls beendet.
6. Meldepflichten
6.1 Verdachtsmeldungen
Transaktionen oder Sachverhalte, bei denen ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder andere strafbare Handlungen besteht, werden unverzüglich der zuständigen Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldet. Die Meldung erfolgt unabhängig von der Höhe des betroffenen Betrags.
6.2 Dokumentation
Alle Verdachtsfälle werden intern dokumentiert, einschliesslich der Gründe für den Verdacht, der durchgeführten Abklärungen und der getroffenen Massnahmen. Die Dokumentation wird vertraulich behandelt und während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.
6.3 Verbot der Informationsweitergabe (Tipping-off)
Mitarbeitende dürfen betroffene Kundinnen und Kunden nicht über eine erfolgte oder beabsichtigte Verdachtsmeldung informieren.
7. Aufbewahrungspflichten
Alle KYC-Unterlagen, Transaktionsdaten und sonstige relevante Dokumente werden während mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt in einer Form, die einen jederzeitigen Zugriff durch interne und externe Prüfstellen sowie Strafverfolgungsbehörden ermöglicht.
8. Interne Organisation und Verantwortlichkeiten
8.1 AML Compliance Officer
Es wird ein AML Compliance Officer benannt, der für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Der AML Compliance Officer berichtet direkt an die Geschäftsleitung und verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen.
8.2 Schulungen
Alle Mitarbeitenden erhalten regelmässige Schulungen zu AML- und KYC-Themen. Die Schulungen umfassen insbesondere:
- Gesetzliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen
- Erkennung von Verdachtsmomenten und Geldwäschereimustern
- Interne Meldewege und Eskalationsprozesse
- Datenschutz und Vertraulichkeit
8.3 Interne Kontrollen und Audits
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der AML- und KYC-Massnahmen werden regelmässig interne Kontrollen durchgeführt. Unabhängige Audits erfolgen mindestens jährlich. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zeitnah behoben.
9. Zusammenarbeit mit Behörden
Cresus Casino arbeitet mit den zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zusammen. Auf Anfrage werden alle erforderlichen Unterlagen und Informationen fristgerecht zur Verfügung gestellt.
10. Änderungen und Aktualisierung
Diese AML- und KYC-Richtlinie wird regelmässig überprüft und bei Bedarf an geänderte gesetzliche Vorgaben, regulatorische Anforderungen oder interne Risikobewertungen angepasst. Die jeweils gültige Fassung wird intern kommuniziert und auf der Website von Cresus Casino veröffentlicht.
11. Kontakt
Fragen zu dieser AML- und KYC-Richtlinie oder zu laufenden Verifizierungsprozessen können an den AML Compliance Officer von Cresus Casino gerichtet werden. Kontaktdaten sind auf Anfrage erhältlich.
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